Interne Audits, Umwelterklärung, Inhouse Schulungen, Zertifizierungen
Eine qualifizierte Bestandsaufnahme zu Beginn des Aufbaus eines Umweltmanagementsystems ist in EMAS verpflichtend vorgeschrieben. Für Managementsysteme nach ISO 14001 und ISO 50001 wird sie empfohlen. In der Bestandsaufnahme werden alle direkten und indirekten Umwelt- und Energieaspekte und deren Auswirkungen sowie die geltenden Umweltvorschriften systematisch und vollständig erfasst und bewertet.
Direkte Aspekte sind z. B. die Nutzung von Energie, Material und Ressourcen sowie die entstehenden Emissionen, Abfälle und Abwässer. Zu den indirekten Aspekten zählen z. B. die Umweltleistung der Lieferanten, der Transport von Waren und die Aspekte des Produktlebenszyklus.
Sie erhalten von uns einen ausführlichen Bericht, der Stark- und Schwachstellen auflistet und die für die Zertifizierung noch erforderlichen Bereiche und Aktivitäten benennt. Weiterhin ermitteln und dokumentieren wir alle für Ihr Unternehmen einschlägigen Umweltvorschriften.
Interne Audits sind ein wesentlicher Bestandteil eines jeden Managementsystems, welches auf dem PDCA-Zyklus basiert. Solche Audits liefern der Unternehmensleitung und den auditierten Einheiten ein objektives Bild der eigenen Leistung. Interne Auditoren bereiten sich u. a. anhand der Normen, der Managementsystem-Dokumentation und der einschlägigen Vorschriften auf das Audit vor und prüfen Kenntnis und Umsetzung vor Ort.
Das Audit ist zu planen, die Auditoren sind zu qualifizieren und sie müssen unabhängig von der zu auditierenden Einheit sein. Die Berichterstattung sollte den Normen genügen und die Auditziele auf jeden Fall abdecken. Im Anschluss an das Audit ergeben sich Folgemaßnahmen, um die Schwachstellen zu beheben und dauerhaft eine Verbesserung zu erreichen.
Als von Ihrem Unternehmen unabhängiger Partner kann ich Sie bei jedem Audit im Umwelt- und Energiebereich unterstützen und dies für Sie oder gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern durchführen.
Im Bereich der Normen ISO 9001, ISO 14001 und ISO 50001 spricht man von internem Audit. EMAS fordert eine sogenannte Umweltbetriebsprüfung, welche methodisch ein internes Audit ist, aber inhaltlich anspruchsvollere Vorgaben hat: Sie müssen im Audit auch die Umweltziele und die Umweltleistung Ihres Unternehmens messen und die Einhaltung der Vorschriften überprüfen.
Die Aufrechterhaltung eines Umwelt- und Energiemanagementsystems ist eine vielfältige Aufgabe. Es geht häufig um die Themen Umweltleistung, Einhaltung der Rechtsvorschriften, Schulung von Mitarbeitern und Durchführung von Teamsitzungen zu Umwelt und Energie. Betreiben Sie bestimmte z. B. genehmigungsbedürftige Anlagen, dann sind besondere Vorschriften zu beachten.
Im Organigramm erscheinen die Geschäftsleitung, die Beauftragten für das jeweilige System, die gesetzlichen Beauftragten und die Führungskräfte in der Linie als die wesentlichen Träger eines Umwelt- und Energiemanagementsystems. Wenn diese Personen effektiv zusammenarbeiten, dann profitiert das gesamte Unternehmen hiervon.
Ich führe Umwelt- und Energieausschüsse in verschiedenen Unternehmen durch, entwerfe und halte Schulungen für Mitarbeiter und kann auch anlagenbezogen sehr tiefgehende Workshops leiten. Die neuesten Vorschriften fließen dabei stets mit ein. Manchmal bin ich auch Vermittler zwischen Behörden, Anlagenlieferanten und dem eigenen Personal. Meine Zulassung als Umweltgutachter, die Mitgliedschaft im Umweltgutachterausschuss und die Tätigkeit als Vorstand des VNU verpflichten mich zu Zuverlässigkeit, Objektivität und Unabhängigkeit. Selbstverständlich sind diese Prinzipien auch die Basis meiner Beratungsleistungen.
Für die Validierung nach EMAS ist die Erstellung einer Umwelterklärung Pflicht. Die ISO 14001 stellt es Ihnen frei, ob Sie nach außen kommunizieren wollen. Auch die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit wird für viele Unternehmen immer wichtiger, z. B. nach dem Standard der Global Reporting Initiative.
Wenn Sie auf diese Weise extern kommunizieren wollen, dann sollte der Bericht wahr, klar und verständlich aufgebaut sein. EMAS und GRI enthalten konkrete Anforderungen an den Inhalt. Zahlen, Daten und Fakten müssen aufeinander abgestimmt werden. Im Falle der EMAS-Umwelterklärung werden alle Inhalte detailliert vom Umweltgutachter geprüft. Ich kenne viele Umwelterklärungen und unterstütze Sie gerne bei Erstellung der Inhalte.
Nutzen Sie unser qualifiziertes Schulungsangebot und bilden Sie sich mit unseren Inhouse-Schulungen fort.
Jede Führungskraft im Unternehmen trägt eine besondere Verantwortung. Bestimmte Rechte und Pflichten werden häufig explizit in Form einer Stellenbeschreibung auf die Führungskraft übertragen. Andere Rechte und Pflichten begründen sich aus der Position im Unternehmen und den übernommenen Aufgaben selbst. Selbst wenn keine Stellenbeschreibung vorliegt, liegt die Verantwortung bei der Führungskraft.
Der Gesetzgeber hat Haftungstatbestände unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Strafgesetzbuch (StGB) festgelegt. Auch § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) spielt im Unternehmensalltag eine wichtige Rolle.
Darin steht in Absatz 1:
(1) Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterläßt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die den Inhaber treffen und deren Verletzung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, handelt ordnungswidrig, wenn eine solche Zuwiderhandlung begangen wird, die durch gehörige Aufsicht verhindert oder wesentlich erschwert worden wäre. Zu den erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen gehören auch die Bestellung, sorgfältige Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen.
Die zu ergreifenden Maßnahmen sind in zahlreichen Vorschriften im Umwelt- und Arbeitsschutz festgelegt. Das können Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln und Vorgaben aus dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk sein.
In unserem Seminar erläutern wir detailliert die Haftung im Umweltbereich und im Arbeitsschutz und ergänzen dies mit Beispielen aus der Praxis. Vor dem Seminar empfehlen wir einen Abstimmungstermin, damit wir die für Sie einschlägigen Vorschriften und Genehmigungsbescheide berücksichtigen können. Das Seminar wird immer dialogorientiert durchgeführt und eine aktive Mitarbeit von Ihnen und Ihren Mitarbeiter wird begrüßt.
Interne Auditoren übernehmen wichtige Aufgaben im Managementsystem. Sie müssen qualifiziert, objektiv, neutral und zielorientiert den Stand Ihres Managementsystems überprüfen. Dabei müssen sie sich von Fakten leiten lassen und sachlich bleiben. Die oberste Leitung erwartet einen Bericht, der hierüber zuverlässig Auskunft gibt.
Interne Auditoren müssen hierfür besonders ausgebildet sein. Die Ausbildung sollte folgendes berücksichtigen:
Internationaler Maßstab für die Durchführung von internen und externen Audits ist die Norm DIN EN ISO 19011 „Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen (ISO 19011:2011)“. Diese wird in der Schulung mit herangezogen, aber auf die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst.
In der Schulung können dabei sowohl Fachwissen zu den oben genannten Punkten vermittelt als auch echte Auditsituationen in Ihrem Unternehmen trainiert werden.
EMAS ist das Premium-Umweltmanagementsystem der europäischen Union, welches seit 2011 auch weltweit anwendbar ist. EMAS fußt auf den Säulen Leistung, Glaubwürdigkeit und Transparenz. Die Einhaltung der Rechtsvorschriften ist Bedingung, die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung muss über das gesetzliche Maß hinausgehen.
Die Prüfung eines solchen Umweltmanagementsystems kann nur durch zugelassene Umweltgutachter erfolgen. Sie besteht aus der umfassenden Verifizierung des Systems in Dokumentation und Praxis und in der Validierung der Umwelterklärung. Die abschließende Registrierung beinhaltet nochmals eine Abfrage der für die Organisation zuständigen Behörden, ob etwas gegen die Eintragung in das EMAS-Register spricht.
Ich bin seit 1996 zugelassener Umweltgutachter für EMAS-Organisationen. Die Zulassung ist branchenbezogen. Sie finden die Liste der Branchen, für die ich zugelassen bin, hier (Link fehlt noch).
Mit der Revision der EMAS-Verordnung im Jahr 2009 wurde das „Eco-Management and Audit Scheme (EMAS)“ weltweit anwendbar. Zwar dauerte es noch eine gewisse Zeit, bis verschiedene Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die erforderlichen Schritte umgesetzt haben, doch inzwischen liegen erste internationale Registrierungen vor.
Damit wird ein häufig gebrachtes Argument gegen EMAS entkräftet, nämlich dass internationale Unternehmen auf ISO 14001 ausweichen müssen, weil EMAS – das bessere und leistungsorientierte System – nur in der Europäischen Union anwendbar ist.
Was braucht man nun, um als Unternehmen in einem Land außerhalb der Europäischen Union EMAS-validiert und registriert zu werden? Der Umweltgutachter muss für das jeweilige Land zugelassen sein. Der Umweltgutachter wird zunächst in seinem Heimatland von der Akkreditierungsstelle zugelassen. Im Rahmen seiner Zulassungsprüfung weist er die Kenntnisse der Rechtsvorschriften nach, die Sprache beherrscht er ohnehin.
Auf Antrag wird diese Zulassung für das sogenannte Drittland (aus Sicht der Europäischen Union) erweitert. Dabei sind zwei Anforderungen wesentlich:
Für die Durchführung des Audits und des gesamten Verfahrens ist der „Leitfaden zur EU-Sammelregistrierung, Drittlandregistrierung und weltweiten Registrierung nach EMAS (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009)“ vom 7. Dezember 2011 einschlägig.
Die sich nach dem Audit anschließende Registrierung muss in einem Land durchgeführt werden, welches dies anbietet und in dem der Umweltgutachter zugelassen ist. Derzeit sind dies Deutschland, Finnland, Italien, Spanien, Belgien, Portugal und Dänemark. Österreich plant die Drittlandregistrierung ab 2015 anzubieten. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf dieser Karte.
Die Peter Fischer Managementberatung steht bei Bedarf für die Validierung von Unternehmen in Japan zur Verfügung.
Übersetzungstätigkeiten
Experte für japanisches Umweltrecht
Es ist mir eine besondere Ehre, mit Herrn Goto und Herrn Uda in Japan zusammen zu arbeiten. Wir führen nun schon seit 10 Jahren Audits nach ISO 14001 in japanischen Unternehmen als Team gemeinsam durch.
Ein funktionierendes Umwelt- und Energiemanagement bietet viel mehr als Zertifikate: Es zeigt Zusammenhänge und Einsparpotenziale im Stoffkreislauf des Unternehmens auf und hilft dabei, Haftungsrisiken zu reduzieren. Unsere Software Komplettlösung EcoBalance macht genau das möglich – bei deutlich reduziertem Aufwand.
Machen Sie mehr aus Ihrem Umwelt- und Energiemanagement!
Einfach gut beraten mit Peter Fischer und Monika Regner
Branchen kann ich als Umweltgutachter zertifizieren. Die Zulassung als Umweltgutachter umfasst auch die Befugnis, Zertifizierungen nach den Normen ISO 14001 und ISO 50001 vorzunehmen.
Gründete ich die Peter Fischer Managementberatung in Schwanstetten.
Seit diesem Tag unterstützt mich meine geschätzte Kollegin Monika Regner.
Lautet mein NACE-Code, welcher meine Zulassung als Umweltgutachter bescheinigt. Hier (Download PDF) finden Sie alle Branchen, in denen ich Zertifizierungen vornehmen kann.
Jahre bin ich schon Mitglied im Umweltgutachterausschuss. Er berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in EMAS-Fragen.