In der TRBS 1201 Teil 4 „Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen“ wird das Inhaltsverzeichnis von Anhang 3 geändert und ein neuer Anhang 4 angefügt

Der Anhang 3 hat den Titel wie bisher: „Anforderungen an Prüfungen von Feuerwehraufzügen“

Die neue Gliederung lautet:

  1. Anwendungsbereich
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Prüfarten und -umfänge

Der neue Anhang 4 hat diesen Inhalt:

Prüfung von Aufzugsanlagen hinsichtlich der Schnittstelle Aufzug – Gebäude

Inhalt

1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Prüfungen und Nachweisführungen
4 Hinweise

Vorwort

Dieser Anhang dient dazu, dass die Schnittstellen zwischen Aufzug und der baulichen Anlage erkannt und ggf. erforderliche Prüfungen festgelegt werden können. Grundlage hierfür sind auch Dokumente aus anderen Rechtsvorschriften, die einerseits mögliche Gefährdungen an den Schnittstellen zwischen Aufzugsanlage und dem Gebäude darlegen und andererseits Doppelprüfungen vermeiden. Dieser Anhang greift nicht in Regelungen anderer Rechtsvorschriften ein. Da nicht immer Festlegungen zu Prüfvorgaben bestehen, ist der Tabelle A4-1 unter Abschnitt 3 in diesem Anhang auch zu entnehmen, welche Punkte in der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV zu betrachten sind.
Die ZÜS berücksichtigt bei der Beurteilung zur sicheren Verwendung der Aufzugsanlage entweder im Rahmen einer Ordnungsprüfung die notwendigen gültigen Dokumente – die in anderen relevanten Rechtsbereichen (vgl. Abschnitt 3 in diesem Anhang) gefordert sind – oder führt die technische Prüfung ggf. selbst durch.

1 Anwendungsbereich

Dieser Anhang ergänzt die TRBS 1201 Teil 4 um besondere Anforderungen an Prüfungen der Schnittstelle zwischen Aufzugsanlage und Gebäude.

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Brandmeldeanlage
Brandmeldeanlage ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, um Ereignisse von Brandmeldern zu empfangen, auszuwerten und Reaktionen einzuleiten.
2.2 Feuerwehraufzug
Siehe Begriffsbestimmung 2.1 in TRBS 1201 Teil 4 Anhang 3 „Anforderungen an Prüfungen von Feuerwehraufzügen“.
2.3 Brandfall-/Evakuierungssteuerung
Steuerung, die im aktivierten Zustand einen Aufzug in den Zustand versetzt, dass dieser sich in eine vordefinierte Haltestelle bewegen kann.
2.4 Evakuierungsaufzug
Aufzug, der durch die aktivierte Brandfall-/Evakuierungssteuerung in den Zustand versetzt ist, dass dieser zur barrierefreien Evakuierung von Personen im Notfall verwendet werden kann.
2.5 Feuerlöschanlage
Eine Feuerlöschanlage ist eine ständig betriebsbereite automatische Löschanlage, die einen Brand mit einem Löschmittel löscht.
2.6 Schachtentrauchung
Schachtentrauchung ist eine baurechtlich vorgeschriebene Maßnahme zur Rauchableitung im Fahrschacht; hierzu zählt z. B. eine Öffnung im Fahrschacht. Diese Öffnung darf, je nach Bauordnung der Länder, durch einen im Brandfall selbsttätig öffnenden Abschluss verschlossen werden.
2.7 Wirk-Prinzip-Prüfung
Siehe Begriffsbestimmung 2.4 in TRBS 1201 Teil 4 Anhang 3 „Anforderungen an Prüfungen von Feuerwehraufzügen“.

3 Prüfungen und Nachweisführungen

Folgende Rechtsbereiche gelten an der Schnittstelle zwischen Aufzug und Gebäude:
Baurecht, Umweltrecht, Arbeitsschutz und Produktsicherheit
In der nachfolgenden Tabelle A4-1 sind die relevanten Anlagen, Baugruppen, Komponenten bzw. Bauteile und deren ggf. vorhandene Prüfvorgaben aus dem jeweiligen Rechtsbereich und die Nachweisführenden aufgeführt. Die in der Tabelle A4-1 aufgeführten Punkte sind nur heranzuziehen, wenn diese in Zusammenhang mit der sicheren Verwendung der Aufzugsanlage stehen. Erläuterungen siehe Tabellenende.
Tab. A4-1 Relevante Anlagen, Baugruppen, Komponenten bzw. Bauteile und deren ggf. vorhandene Prüfvorgaben aus dem jeweiligen Rechtsbereich

 

 

Anlage/Baugruppe/ Komponente/Bauteil

Geregelte Prüfvor gabe1) aus o. g. Rechts bereichen  

 

Nachweis führung durch:

Prüfung durch die ZÜS (Tätig keitsbereich Aufzugsanlagen)
Ordnungs- prüfung2) Techn. Prüfung3)
ein mal4) wie derk. ein mal wie derk.
1 Brandmeldung
1.1 Brandmeldeanlage

bei flächendeckender Überwachung

 

(x)

 

PrüfSV

 

x

 

x

1.2 Brandmeldeanlage

– Zulässigkeit/Positionie- rung der Rauchmelder im Schacht

 

(x)

 

PrüfSV

 

x

1.3 Brandmeldeanlage

–   Rauchmelder im Schacht

–   Rauchmelder im Trieb- werks-/Rollenraum

 

 

(x)

 

 

PrüfSV

 

 

x

 

 

x

1.4 Feuerwehraufzug siehe TRBS 1201-4 Anhang 3 „Anforderungen an Prüfungen von Feuerwehraufzügen“
1.5 Automatische Evakuierung vom Aufzug im Brandfall

–  über bauseitige BMA

 

(x)

wenn BMA, dann

W-P-P,

PrüfSV

 

x

 

x

1.6 Automatische Evakuierung vom Aufzug im Brandfall

–   statische Brandfallsteue- rung

–   halb dynamische Brand- fallsteuerung

–   dynamische Brandfall- steuerung

–   Evakuierungssteuerung

 

 

 

 

x

 

 

ZÜS-SV

ggf. in Begleitung eines Fach- kundigen für BMA

 

 

 

 

x

 

 

 

 

x

1.7 Evakuierungsaufzug

–   automatischer Evakuie- rungsbetrieb

–   unterstützter Evakuie- rungsbetrieb

–   Remote-Evakuierungsbe- trieb

 

 

 

(x)

 

 

 

ZÜS-SV

 

 

 

x

 

 

 

x

1.8 Brandmeldeanlage

– Rauchmelder im Schacht

– Aktivierung der Schachtentrauchung (im Brandfall selbsttätig öffnender Abschluss) durch BMA

 

 

 

(x)

 

 

wenn BMA, dann

W-P-P,

PrüfSV

 

 

 

x

 

 

 

x

2 Schachtentrauchung  

 

 

 

2.1 Schachtentrauchung als im Brandfall selbsttätig öffnen- der Abschluss

– Eignung

 

 

Arbeitgeber

 

x

2.2 Schachtentrauchung als im Brandfall selbsttätig öffnen- der Abschluss

– autarkes System

– Raucherkennung im Schacht (Positionierung nach Herstellerangabe)

 

 

 

 

 

Hersteller (Schachtent- rauchung)

 

 

 

x

2.3 Schachtentrauchung als im Brandfall selbsttätig öffnen- der Abschluss

–   autarkes System

–   Wartung und wiederkeh- rende Prüfung des Sys- tems

 

 

 

 

 

Wartungsbe- trieb (bP für RWA)

 

 

 

x

2.4 Schachtentrauchung als im Brandfall selbsttätig öffnen- der Abschluss

– Anforderungen an den Wetterschutz

 

 

 

 

Arbeitgeber

 

 

x

 

 

x

2.5 Schachtentrauchung (Fahr- schachtbe- und Entlüftung) mit im Brandfall selbsttätig öffnendem Abschluss bei Aufzugsstörung mit eventu- ellem Personeneinschluss

– Aktivierung der Rauchab- leitung bei Aufzugsstö- rung

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeitgeber

 

 

 

 

x

 

 

 

 

x

2.6 Schachtentrauchung ohne im Brandfall selbsttätig öff- nendem Abschluss

– Anforderungen an den Wetterschutz

 

 

 

 

Arbeitgeber

 

 

x

 

 

x

2.7 Schachtentrauchung (Fahr- schachtbe- und Entlüftung) ohne im Brandfall selbsttä- tig öffnendem Abschluss bei Aufzugsstörung mit eventu- ellem Personeneinschluss

HINWEIS: Bei Behinderung der dauerhaften Durchläs- sigkeit kann die Belüftung des Fahrkorbes einge- schränkt sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeitgeber

 

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

x

3 Instandhaltung
3.1 Zugänglichkeit für Aufzugs- fremde zum Triebwerks- raum, Rollenraum und Fahr- schacht zur Prüfung und Wartung, wie z. B. Klimage- räte, Brandmelder, elektri- sche Installation Gebäude  

 

 

 

 

 

Arbeitgeber

 

 

 

x

3.2 Instandhaltung und Reini- gung von (teilumwehrten) Panoramaaufzügen

–   Instandhaltungskonzept

–   Reinigungskonzept

 

 

x

 

 

Arbeitgeber

 

 

x

4 Kennzeichnung
4.1 Kennzeichnung der Traglast von Anschlagpunkten im Triebwerksraum, Rollen- raum und Fahrschacht zum Heben von Lasten  

 

x

 

 

ZÜS-SV

 

 

x

 

 

x

4.2 Kennzeichnung der Traglast von Anschlagpunkten für PSAgA  

x

 

ZÜS-SV

 

x

 

x

4.3 Gefahrstoffe im Umfeld der Aufzugsanlage

(z. B. Asbest, Radon)

 

x

 

Arbeitgeber

 

x

4.4 Biostoffe im Umfeld der Auf- zugsanlage

(z. B. Tierkot)

 

x

 

ZÜS-SV

 

x

5 Aufzug (bauliche und anlagentechnische Anforderungen und gebäudespezifische Genehmigungen)
5.1 Beleuchtung der Zugänge und Zugangswege (z. B. auf dem Dach des Gebäudes)  

x

 

ZÜS-SV

 

x

 

x

5.2 Zugang zum Triebwerks-/ Rollenraum und Schacht- grube (Leitern, Treppen, Geländer …)  

x

 

ZÜS-SV

 

x

 

x

 

x

 

x

5.3 Aufzugsschacht

–   Material:

–  statische Eigenschaften

–  dynamische Eigenschaf- ten

 

 

x

 

 

Tragwerks- planer

 

 

 

 

x5)

5.4 Aufzugsschacht

– Material:

– Brennbarkeit

 

 

x

bei Bauab- nahme Fachbau- leiter Brand- schutz nach Baurecht  

 

 

 

x5)

5.5 Aufzugsschacht

Verkleidungen/Umkleidun- gen

–   Schacht aus brennbaren Baustoffen, z. B. Holz- schacht

–   nicht brennbare Verklei- dung erforderlich

 

 

 

 

x

 

bei Bauab- nahme Fachbau- leiter Brand- schutz nach Baurecht

 

 

 

 

 

 

x5)

5.6 Schachtgerüst (zusätzlich zum Aufzugs- schacht)

Materialeigenschaften und Montage

–   Schienenbefestigung

–   Nachweise über Eigen- schaften der Befesti- gungselemente

–   Schweißnachweise

–   Korrosionsschutz

–   Festigkeitsprotokolle Be- ton

 

 

 

 

 

 

 

(x)

 

 

 

 

 

 

Hersteller (Schacht- gerüst)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x5)

5.7 Aufzugsschacht/Schachtge- rüst

Physikalische Eigenschaf- ten

–   Temperatureinwirkungen auf Benutzer

–   Feuchtigkeitseintritt

 

 

 

(x)

 

 

 

Arbeitgeber

 

 

 

x

5.8 Aufzugsschacht/Schachtge- rüst

– Befestigung/Korrosion

 

(x)

 

ZÜS-SV

 

x

 

x

5.9 Schachttür

– brandschutztechnischer Anschluss

 

 

bei Bauab- nahme Fachbau- leiter Brand- schutz nach Baurecht  

 

x

5.10 Schacht-Schiebetür mit vor- gesetzter Brandschutztür/ Brandschutzvorhang

–   Eignung

–   Qualität

–   Einbau

 

 

 

 

(x)

Brandschutz nach Bau- recht in der Planung

bei Bauab- nahme Fachbau- leiter Brand- schutz nach Baurecht

 

 

 

 

x

5.11 Schacht-Schiebetür mit vor- gesetzter Brandschutztür

– Feststellanlage für Feuer- schutzabschlüsse (FSA)

 

 

Errichterbe- scheinigung

Fachkraft für Feststell- anlagen

 

 

x

 

 

x

5.12 Schacht-Schiebetür mit vor- gesetzter Brandschutztür

– Brandschutztür mit lang nachleuchtendem Griff

 

 

Arbeitgeber

 

x

5.13 Automatische Evakuierung vom Aufzug im Brandfall

– durch ein eigenes autar- kes System mit Rauch- meldern vor dem Schacht- zugang

 

 

 

 

Arbeitgeber

 

 

x

 

 

x

5.14 Feuerlöschanlage im Trieb- werksraum/Rollenraum oder vor Schachttüren

– Sprinkler (falls vorhanden)

 

(x)

 

PrüfSV

 

x

 

x

5.15 Feuerlöschanlage im Trieb- werksraum/Rollenraum oder vor Schachttüren

– Löschwasserkontamina- tion

 

 

 

regionale Umweltbe- hörde

 

 

x

 
1) x Prüfvorgabe besteht, (x) Prüfvorgabe kann bestehen, – keine Prüfvorgabe vorhanden2) x Prüfung auf Vorhandensein eines zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen und rechtsverbindlichen Dokuments erforderlich3) x Prüfung erforderlich4) Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme oder Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung

5) Hinweis 4.1 beachten

Arbeitgeber = Arbeitgeber nach § 2 Absatz 3 BetrSichV, z. B. im Rahmen der Gefährdungsbeurtei- lung

BMA = Brandmeldeanlage

PrüfSV = Prüfsachverständige nach Baurecht

PSAgA = persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz RWA = Rauch- und Wärmeabzugsanlage (Rauchableitung)

W-P-P = Wirkprinzipprüfung bP = befähigte Person

ZÜS-SV = Sachverständige einer zugelassenen Überwachungsstelle

Hinweise PFM:

4 Hinweise

4.1 Konformitätsbewertungsverfahren
Bei den vorgenannten Prüfungen müssen gemäß § 15 Absatz 1 Satz 4 BetrSichV Prüfinhalte, die bereits im Rahmen von Konformitätsbewertungsverfahren geprüft und dokumentiert wurden, nicht erneut geprüft werden.
4.2 Baurechtliche Vorschriften
Baurechtliche Vorschriften können je nach Bundesland und/oder baulicher Anlage unterschiedlich sein.
4.3 Betreiberverpflichtungen
Betreiber sind u. a. dazu verpflichtet, die zur Durchführung der Prüfung erforderlichen Unterlagen auf Verlangen der zugelassenen Überwachungsstelle unverzüglich vorzulegen, siehe § 7 Absatz 5 Nummer 2 Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG).
4.4 Gebäudespezifische Genehmigungsunterlagen
Hierzu gehören z. B. Planfeststellungen, Baugenehmigungen, Brandschutzkonzepte, Steuerungskonzepte für sicherheitstechnische Anlagen (Brandfallsteuermatrix), umweltrechtliche Genehmigungen. Sie können bei der Prüfung, sofern erforderlich, herangezogen werden